Liebe Sportfreunde, liebe Kinder, liebe Eltern 🙂 !
Die weiteren Lockerungen der Kontaktverbote und -einschänkungen machen es möglich:
Ab Freitag, dem 15. Mai 2020
„… könne dann auch der Trainingsbetrieb in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wieder aufgenommen werden,
wenn die weiterhin geltenden Kontakt- und Hygieneregeln beachtet werden.
Das Training solle daher möglichst kontaktlos erfolgen.
Das hieße für Zweikampf- und Mannschaftssportarten: Zunächst nur Individualtraining im Freien.
Zu Wettkämpfen – wie zum Beispiel im Fußball – gibt es noch keine Festlegungen.“
Mehr dazu siehe unter
https://lsb-brandenburg.de/aussen-sportanlagen-koennten-fuer-trainingsbetrieb-oeffnen/
und
https://lsb-brandenburg.de/landesregierung-beschliesst-lockerungen-fuer-den-sport/
Konkret regelt die aktuelle Eindämmungsverordnung vom 8. Mai 2020
das Verhalten für Sportvereine, konkret u.a. der §6 Sportstätten, Sportbetrieb und Spielplätze.
Die komplette Verordnung siehe unter
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8644/dokument/14224.
Speziell für die Fussballvereine hat der DFB einen Leitfaden aufgesetzt.
Die wichtigsten Punkte hat der Fußball-Landesverband Brandenburg hier aufgeführt,
siehe https://www.flb.de/News/News.php?ID=2244
Weitere dbzgl. und uns betreffende Informationen folgen.